Arzthaftungsrecht Passau

Arzthaftungsrecht in Passau - juristische Hilfe nach ärztlichen Behandlungsfehlern

Begeht ein Arzt einen medizinischen Behandlungsfehler, so sind die Folgen für den betroffenen Patienten häufig gravierend: Zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen, dem Verdienstausfall und den eventuell notwendigen Betreuungskosten gesellt sich häufig die Angst, gegen den verantwortlichen Mediziner juristisch vorzugehen. Man habe – so die landläufige Meinung – kaum eine Chance, gegen das vermeintlich übermächtige Gesundheitssystem vor Gericht zu bestehen. Doch diese Ansicht ist trügerisch. Mit einem engagierten Fachanwalt für Arzthaftungsrecht in Passau stehen die Chancen tatsächlich sehr gut, dass Ihnen vor Gericht Recht widerfährt und Ihnen Schmerzensgeld sowie weitere Schadensersatzleistungen zugesprochen werden.

Ein Teilgebiet des Medizinrechts: Arzthaftungsrecht in Passau

Das Arzthaftungsrecht in Passau ist eine Teildisziplin des Medizinrechts. Es deckt sowohl die zivilrechtliche wie auch die strafrechtliche Haftung von Medizinern und medizinischen Einrichtungen ab. Neben Ärzten aller medizinischer Teilgebiete von der Dermatologie bis zur Rheumatologie fallen auch andere Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen unter das Arzthaftungsrecht in Passau. Dazu zählen insbesondere Zahnärzte, Kieferorthopäden sowie Heilpraktiker, Physiotherapeuten und ähnliche Heilberufe.

Schadensersatz bei Verstoß gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht

Der Arztberuf ist einer der verantwortungsvollsten Berufe, die es gibt – schließlich geht es häufig um Entscheidungen über Leben und Tod bzw. um Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen für die erkrankten Patienten. Dementsprechend hoch sind die medizinischen Standards, die ein Arzt bei der Ausübung seines Berufs erfüllen muss. Verletzt ein Mediziner seine Sorgfaltspflicht, so sollten Sie nicht zögern und einen Anwalt für Arzthaftungsrecht in Passau einschalten. Voraussetzung: Es muss eine eindeutige Fehlleistung des Arztes vorliegen.

Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler und Dokumentationsfehler - diese Gebiete umfasst das Arzthaftungsrecht in Passau

Zu den ärztlichen Fehlleistungen, die unter das Arzthaftungsrecht in Passau fallen, gehören Fehler in der Behandlung, Fehler bei der Aufklärung und Fehler bei der Dokumentation. Hintergrund: Begeben Sie sich als Patient in die Hände eines Mediziners, so kommt aus rechtlicher Hinsicht automatisch ein Behandlungsvertrag zustande. Dieser verpflichtet den Arzt dazu, nach bestem Wissen und Gewissen vorzugehen. Verstößt ein Arzt gegen diese Verpflichtung, so können Sie ihn auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. Wichtig: Ein Behandlungserfolg wird mit dem Zustandekommens des Behandlungsvertrages nicht garantiert. Es geht beim Arzthaftungsrecht in Passau vielmehr um die Einhaltung medizinischer Standards sowie um das Bemühen des Arztes, Ihre Beschwerden bestmöglich zu lindern.

Krebs zu spät erkannt - ein typischer Fall aus dem Arzthaftungsrecht in Passau

Viele ärztliche Behandlungsfehler sind aus rechtlicher Sicht als Körperverletzung zu qualifizieren. Dazu gehört zum Beispiel die zu späte Detektion einer Krebserkrankung mit allen damit einhergehenden Folgen. Beispiel: Interpretiert ein Arzt Schmerzen oder eine Entzündung fälschlicherweise als Infektion, obwohl es sich tatsächlich um eine Tumorerkrankung handelt, so steht Ihnen ein hohes Schmerzensgeld zu. Kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Arzthaftungsrecht in Passau, um Näheres zu erfahren.

Unerwünschte Nebenwirkungen - der Arzt hat die Pflicht zur Patientenaufklärung

Nach Behandlungsfehlern sind Aufklärungsfehler die zweithäufigste Ursache für die Einschaltung eines Anwalts. Mediziner sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Patienten über mögliche Folgen und Nebenwirkungen einer Behandlung aufzuklären – etwa potentiellen Haarausfall bei der Einnahme eines bestimmten Medikamentes. Geschieht dies nicht, so liegt ein Versäumnis vor. Ihr Anwalt für Arzthaftungsrecht in Passau hilft Ihnen in diesem Fall kompetent weiter.